Patientenverfügung

Wichtige persönliche Entscheidungen sollen selbstbestimmt, unabhängig und frei von äußeren Einflüssen getroffen werden können. Das gilt besonders bei medizinischen Entscheidungen.

Es muss möglich sein vorzusorgen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu treffen. Nur dann werden die eigenen Wünsche sicher berücksichtigt. Mit einer Patientenverfügung ist das möglich.

Sie ist ein Vorsorgeinstrument, mit der eine medizinische Behandlung im Vorhinein abgelehnt werden kann. Die Patientenverfügung wird dann wirksam, wenn der Patient/die Patientin nicht mehr einsichts-, urteils- oder äußerungsfähig ist.

Verbindliche und beachtliche Patientenverfügungen

Patientenverfügungen können für den Arzt/die Ärztin verbindlich oder beachtlich sein:

  • Eine verbindliche Patientenverfügung muss eingehalten werden. Bei ihrer Errichtung sind strenge Formvorschriften zu erfüllen.
  • Eine beachtliche Patientenverfügung kann allgemeiner gehalten und von jedem/jeder selbst ohne ärztliche oder juristische Beratung erstellt werden. Ärzte/Ärztinnen verwenden diese im Zweifelsfall als Interpretationshilfe.

Welche Voraussetzungen gibt es für die verbindliche Patientenverfügung?

Damit eine Patientenverfügung verbindlich ist, muss eine ärztliche Aufklärung über den Inhalt stattfinden. Sie muss bei einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin, bei einem Notar/einer Notarin oder bei der Patientenvertretung errichtet werden.

Was passiert, wenn man keine verbindliche Patientenverfügung hat?

Ohne verbindliche Patientenverfügung entscheidet der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin, wenn der Patient/die Patientin es selbst nicht mehr kann. Mit einer Patientenverfügung kann allen Beteiligten (auch den Angehörigen) die schwere Aufgabe abgenommen werden, abzuschätzen, was der Wunsch des Patienten/der Patientin sein könnte.

Widerruf

Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es genügt zum Beispiel, mündlich mitzuteilen, dass sie nicht mehr gelten soll oder die Patientenverfügung zu zerreißen. Eine verbindliche Patientenverfügung ist überhaupt nur 5 Jahre gültig, danach ist sie aber noch beachtlich.