Maßnahmen der sozialen Rehabilitation
Soziale Rehabilitationsmaßnahmen dienen – über die medizinischen und beruflichen Maßnahmen hinaus – der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration der Betroffenen.
Maßnahmen der sozialen Rehabilitation sind unter anderem:
- Hilfe beim Adaptieren von Wohnräumen, zum Beispiel durch zinsfreie Darlehen
- Zuschuss bei der Finanzierung einer Lenkerbefugnis
- Darlehen zum Ankauf oder Adaptierung eines PKWs
- Übernahme der Transportkosten (zwischen Wohnort und Arbeitsplatz)
Antrag auf soziale Rehabilitation
Der Antrag auf soziale Maßnahmen der Rehabilitation ist beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu stellen, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit bedingt ist. Andernfalls ist der Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einzubringen. Es besteht kein Rechtsanspruch.